RS OGH 1984/2/22 3Ob157/83

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Veröffentlicht am 22.02.1984
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Norm

ZPO §517

Rechtssatz

Auf die bedeutsame Frage, ob § 517 ZPO überhaupt im Exekutionsverfahren anwendbar ist, kann vom OGH nicht eingegangen werden. So sehr ein Bedürfnis der Praxis nach einer Leitlinie bestehen mag, so wenig kann es dich Aufgabe des Höchstgerichtes sein, in einer seiner Jurisdiktion gemäß § 529 Abs 1 Z 5 ZPO jedenfalls entzogenen Materie Rechtsansichten zu äußern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043759

Dokumentnummer

JJR_19840222_OGH0002_0030OB00157_8300000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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