RS OGH 1984/3/1 6Ob526/84

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Veröffentlicht am 01.03.1984
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Norm

MG §19 Abs2 Z5 C
MRG §30 Abs2 Z8 B

Rechtssatz

Im Fall der Begründung des Mietverhältnisses auf Grund einer vertraglich übernommenen Anbotsverpflichtung ist für die Beurteilungen im Zusammenhang mit dem vom gekündigten Mieter eingewendeten Selbstverschulden am Eigenbedarf nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Mietvertrag zustandekam, sondern auf den Zeitpunkt, in dem der Vermieter die bedingte Verpflichtung zur Anbotsstellung übernahm.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 526/84
    Entscheidungstext OGH 01.03.1984 6 Ob 526/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0067952

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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