Norm
MG §19 Abs2 Z5 CRechtssatz
Im Fall der Begründung des Mietverhältnisses auf Grund einer vertraglich übernommenen Anbotsverpflichtung ist für die Beurteilungen im Zusammenhang mit dem vom gekündigten Mieter eingewendeten Selbstverschulden am Eigenbedarf nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Mietvertrag zustandekam, sondern auf den Zeitpunkt, in dem der Vermieter die bedingte Verpflichtung zur Anbotsstellung übernahm.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0067952Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008