Norm
AngG §26 Z1 III1aRechtssatz
Lag die Gefährdung des Gesundheitszustandes nicht in der Art der zu verrichtenden Arbeit, sondern in dem durch den Wohnort bedingte längeren Weg von und zu der Arbeit, liegt der Austrittsgrund des § 26 Z 1 AngG nicht vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Kausalität, Verursachung, Gefahr, Bedrohung, Beeinträchtigung, Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, Erkrankung, Krankheit, HeimwegEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0028734Dokumentnummer
JJR_19840313_OGH0002_0040OB00002_8400000_001