RS OGH 1984/3/13 4Ob28/84, 8ObS14/95, 9ObA44/97d, 9ObA77/01s, 9ObA19/04s, 8ObA64/09h, 8ObA62/18b, 9O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1984
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Norm

UrlG §4 Abs5

Rechtssatz

Ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub ist auf den aus dem vergangenen Urlaubsjahr übertragenen Urlaub anzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0077513

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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