RS OGH 1984/3/13 4Ob28/84, 9ObA171/88, 9ObA29/89, 9ObA200/90, 9ObA23/91, 9ObA138/93, 8ObA98/98i, 9Ob

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Veröffentlicht am 13.03.1984
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Norm

UrlG §9 Abs1 Z4

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches während der Kündigungsfrist ist vor allem der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen. Fällt die Kündigungsfrist in einen Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer auf Grund seiner persönlichen und familiären Verhältnisse keine entsprechende Erholungsmöglichkeit hat, ist ihm der Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist nicht zumutbar. Auch die Notwendigkeit während der Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, kann sich auf die Erreichung des Erholungszweckes hinderlich auswirken.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 28/84
    Entscheidungstext OGH 13.03.1984 4 Ob 28/84
    Veröff: SZ 57/49 = JBl 1985,435 = RdW 1984,316 = Arb 19334
  • 9 ObA 171/88
    Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 171/88
    Vgl auch; Veröff: SZ 61/196 = RdW 1989,70
  • 9 ObA 29/89
    Entscheidungstext OGH 08.02.1989 9 ObA 29/89
    Vgl auch
  • 9 ObA 200/90
    Entscheidungstext OGH 24.10.1990 9 ObA 200/90
    Vgl auch
  • 9 ObA 23/91
    Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 23/91
    Vgl auch; Beisatz: In erster Linie ist der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen, der durch den vorübergehenden Entfall der arbeitsrechtlichen Pflichtbindungen und die Schaffung eines Freiraumes zur Selbstbestimmung erreicht wird. (T1) Veröff: WBl 1991,234 = ecolex 1991,337
  • 9 ObA 138/93
    Entscheidungstext OGH 23.06.1993 9 ObA 138/93
    nur: Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches während der Kündigungsfrist ist vor allem der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen. Fällt die Kündigungsfrist in einen Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer auf Grund seiner persönlichen und familiären Verhältnisse keine entsprechende Erholungsmöglichkeit hat, ist ihm der Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist nicht zumutbar. (T2) Beisatz: Hier: Psychischer Beistand und Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit. (T3)
  • 8 ObA 98/98i
    Entscheidungstext OGH 08.06.1998 8 ObA 98/98i
    nur: Für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches während der Kündigungsfrist ist vor allem der Erholungszweck des Urlaubs zu berücksichtigen. (T4)
  • 9 ObA 65/08m
    Entscheidungstext OGH 05.06.2008 9 ObA 65/08m
    nur T4
  • 8 ObA 81/08g
    Entscheidungstext OGH 30.07.2009 8 ObA 81/08g
    Vgl; Veröff: SZ 2009/102
  • 9 ObA 69/20t
    Entscheidungstext OGH 29.09.2020 9 ObA 69/20t
    nur Beis wie T1; Beisatz: Hier: Urlaubsverbrauch zu Ausbildungszwecken. (T5)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0077260

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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