RS OGH 1984/3/14 1Ob552/84, 1Ob529/90, 8ObA223/95, 9ObA284/99a, 5Ob153/10a, 8Ob17/19m

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Veröffentlicht am 14.03.1984
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Norm

ABGB §862a
ABGB §865

Rechtssatz

Der wirksame Zugang einer empfangsbedürftigen Erklärung setzt zumindest dann, wenn sie für den Erklärungsempfänger nicht nur Vorteile mit sich bringt, dessen Geschäftsfähigkeit voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0014102

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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