Norm
ABGB §862aRechtssatz
Der wirksame Zugang einer empfangsbedürftigen Erklärung setzt zumindest dann, wenn sie für den Erklärungsempfänger nicht nur Vorteile mit sich bringt, dessen Geschäftsfähigkeit voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0014102Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.05.2019