RS OGH 1984/3/15 6Ob534/84, 3Ob63/86, 3Ob57/87 (3Ob58/87), 3Ob25/09m

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Veröffentlicht am 15.03.1984
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Norm

EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 V
JN §1 DIII

Rechtssatz

§ 156 Abs 2 EO setzt stets voraus, daß Inhaber der zu räumenden Liegenschaft der Verpflichtete ist. Wird die Liegenschaft ganz oder zum Teil von Dritten benützt, so hat sich das Exekutionsgericht in die Beurteilung des Umfanges des Rechte des Dritten nicht einzulassen. Dem Ersteher bleibt es überlassen, seine Ansprüche im Rechtsweg durchzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002871

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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