Norm
StPO §6 BRechtssatz
Wird die Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eingebracht, worauf sie erst nach Ablauf der Beschwerdefrist beim Erstgericht einlangt, so ist sei verspätet und daher (gleichfalls) zurückzuweisen (so schon EvBl 1952/126).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0096266Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008