Norm
ABGB §1299 DRechtssatz
Vermögensnachteile einer Vertragspartei als Folge leicht fahrlässiger Vertragspflichtvernachlässigung eines Notars sind bei Dazwischenkunft eines von dieser Verursachungskomponente unabhängigen freien Willensentschlusses der Geschädigten selbst dem Notar nicht zuzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0026448Dokumentnummer
JJR_19840315_OGH0002_0060OB00768_8300000_001