RS OGH 1984/3/20 4Ob317/84, 4Ob314/87, 4Ob334/97i, 4Ob170/01f, 4Ob58/02m, 4Ob211/08w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1984
beobachten
merken

Norm

ZugG §1 Abs2

Rechtssatz

Ob ein "Scheinpreis" im Sinne des § 1 Abs 2 ZugG vorliegt, bestimmt sich vor allem danach, ob die Nebenware (Nebenleistung) ordnungsgemäß kalkuliert wurde und damit der für sie ausgeworfene "Preis" auch materiell ein echtes Entgelt ist oder nicht. Daß dieses Entgelt im Einzelfall möglicherweise unter dem üblichen Endverbraucherpreis liegt, ja vielleicht sogar nicht einmal die Kosten der Anschaffung des betreffenden Gegenstandes decken, schließt eine ordnungsgemäße, nach den Umständen des Falles auch wirtschaftlich vertretbare Kalkulation und damit die Annahme eines "echten" Preises keineswegs immer aus. ("Club Kleine Zeitung")

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 317/84
    Entscheidungstext OGH 20.03.1984 4 Ob 317/84
    Veröff: ÖBl 1984,68
  • 4 Ob 314/87
    Entscheidungstext OGH 10.03.1987 4 Ob 314/87
    Beisatz: Luster und Schlafzimmer (T1) Veröff: MR 1987,66 = WBl 1987,193 = ÖBl 1987,132
  • 4 Ob 334/97i
    Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 334/97i
  • 4 Ob 170/01f
    Entscheidungstext OGH 12.09.2001 4 Ob 170/01f
    nur: Ob ein "Scheinpreis" im Sinne des § 1 Abs 2 ZugG vorliegt, bestimmt sich vor allem danach, ob die Nebenware (Nebenleistung) ordnungsgemäß kalkuliert wurde und damit der für sie ausgeworfene "Preis" auch materiell ein echtes Entgelt ist oder nicht. (T2)
  • 4 Ob 58/02m
    Entscheidungstext OGH 09.04.2002 4 Ob 58/02m
    nur T2; Beisatz: Wirtschaftlich vertretbare Gründe für ein geringfügiges Entgelt können aber immer nur Umstände sein, welche die Nebenware betreffen. (T3)
  • 4 Ob 211/08w
    Entscheidungstext OGH 24.02.2009 4 Ob 211/08w
    Auch; Beisatz: Hier: Unterschreiten des Einstandspreises um knapp 50 %. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0084631

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten