RS OGH 1984/3/20 4Ob1502/84, 7Ob1507/84

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Veröffentlicht am 20.03.1984
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Norm

ZPO §508a

Rechtssatz

Pachtvertrag; außerordentliche Revision nicht angenommen:

Kann von der Verpachtung eines bestehenden Unternehmens gesprochen werden, wenn das frühere Pächterverhältnis durch Konkurs des Pächters endete. Geht das Interesse der Verpächterin an der Betriebspflicht des Pächters auf den Erwerber der Liegenschaft über, obgleich dieser das verpachtete Unternehmen nicht fortführen sondern in den Räumen eines anderen Betriebs führen will.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 1502/84
    Entscheidungstext OGH 20.03.1984 4 Ob 1502/84
  • 7 Ob 1507/84
    Entscheidungstext OGH 05.04.1984 7 Ob 1507/84
    Beisatz: Unterscheidung Miete - Pacht (MietSlg 34205 uva). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043643

Dokumentnummer

JJR_19840320_OGH0002_0040OB01502_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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