Norm
ZPO §508aRechtssatz
Pachtvertrag; außerordentliche Revision nicht angenommen:
Kann von der Verpachtung eines bestehenden Unternehmens gesprochen werden, wenn das frühere Pächterverhältnis durch Konkurs des Pächters endete. Geht das Interesse der Verpächterin an der Betriebspflicht des Pächters auf den Erwerber der Liegenschaft über, obgleich dieser das verpachtete Unternehmen nicht fortführen sondern in den Räumen eines anderen Betriebs führen will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043643Dokumentnummer
JJR_19840320_OGH0002_0040OB01502_8400000_001