Norm
EO §146 Z3Rechtssatz
Ansprüche, die durch Übernahme ohne Anrechnung auf das Meistbot zu berücksichtigen sind, haben im Verteilungsbeschluss nicht aufzuscheinen. Die Übernahme von Lasten ohne Anrechnung auf das Meistbot ergibt sich nicht aus dem Verteilungsbeschluss, sondern aus den Versteigerungsbedingungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002930Dokumentnummer
JJR_19840328_OGH0002_0030OB00011_8400000_002