RS OGH 1984/3/28 3Ob11/84, 8Ob618/84, 3Ob4/05t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.1984
beobachten
merken

Norm

EO §146 Z3
EO §229 Abs1

Rechtssatz

Ansprüche, die durch Übernahme ohne Anrechnung auf das Meistbot zu berücksichtigen sind, haben im Verteilungsbeschluss nicht aufzuscheinen. Die Übernahme von Lasten ohne Anrechnung auf das Meistbot ergibt sich nicht aus dem Verteilungsbeschluss, sondern aus den Versteigerungsbedingungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002930

Dokumentnummer

JJR_19840328_OGH0002_0030OB00011_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten