Norm
DO.A §37Rechtssatz
Die Einreihung eines Angestellten als "Leiter einer Organisationseinheit" im Sinne der Gehaltsgruppe F Dienstklasse III DO.A setzt voraus, daß eine solche Organisationseinheit im Dienstpostenplan vorgesehen ist, daß außerdem ein konstitutiver Akt der Bestellung des Leiters dieser Einheit vorliegt und daß überdies in den Einreihungsbestimmungen (§ 37 DO.A und Anlage 4) eine eigene Organisationseinheit vorgesehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0054725Dokumentnummer
JJR_19840403_OGH0002_0040OB00037_8400000_001