RS OGH 1984/4/4 1Ob6/84, 6Ob710/84, 7Ob24/87, 3Ob514/88, 5Ob527/89, 2Ob587/89, 1Ob718/89, 1Ob589/94,

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Veröffentlicht am 04.04.1984
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Norm

ABGB §1037 Satz2
ABGB §1097

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob der Aufwand des Geschäftsführers ohne Auftrag dem Geschäftsherrn zum klaren, überwiegenden Vorteil gereicht, ist von einer an der Verkehrsauffassung orientierten objektiven Bewertung auszugehen, die auf alle Interessen des Geschäftsherrn Bedacht nimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019950

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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