RS OGH 1984/4/4 3Ob20/84

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Veröffentlicht am 04.04.1984
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Norm

EO §294a

Rechtssatz

Ein Exekutionsantrag nach § 294 a EO ist nicht hinsichtlich aller Geldforderungen, sondern nur dann zulässig, wenn auf Forderungen im Sinn des § 290 EO Exekution geführt, also das in Geld zahlbare Einkommen der Beamten, Angestellten und Arbeiter aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen sowie ähnliche Bezüge gepfändet werden sollen. (Hier: Mietzinse aus dem Untermietsverhätlnis)

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 20/84
    Entscheidungstext OGH 04.04.1984 3 Ob 20/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004246

Dokumentnummer

JJR_19840404_OGH0002_0030OB00020_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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