Norm
KFG 1967 §45 Abs1Rechtssatz
Die Verwendung von Probefahrtkennzeichen zu privaten Zwecken (zum Mittagessen nach Hause) ist auch dann unzulässig, wenn mit dieser Fahrt ein geschäftlicher Zweck (anschließende Vorführung des Fahrzeuges bei einem Kunden) verbunden ist.
VwGH vom 07.03.1977, 1631/76; Veröff: ZVR 1977/261 S 333
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065904Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018