Norm
FinStrG §14 Abs2Rechtssatz
Diese Bestimmungen schließen Straffreiheit schon dann aus, wenn die darin genannten Voraussetzungen auch nur auf einen von mehreren im Fortsetzungszusammenhang stehenden Teilakten zutreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0087343Dokumentnummer
JJR_19840411_OGH0002_0110OS00005_8400000_001