Norm
EO §325Rechtssatz
Die Exekutionsführung nach §§ 325, 328 Abs 1 EO setzt voraus, daß die Übergabe der Liegenschaft an den Verpflichteten noch nicht erfolgt ist. Daß der Überweisungsgläubiger vom Drittschuldner im Rahmen einer Exekution nach § 328 EO auch nur die Erklärung der Aufsandung verlangen kann (Holzhammer 2. Auflage, 252), findet im Gesetz, das die Übergabe der Liegenschaft vom Drittschuldner an den bestellten Verwalter als einzigen Fall der Einziehung des Anspruches des Verpflichteten vorsieht, nicht Deckung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004237Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009