Norm
IPRG §24Rechtssatz
Wie sich aus § 24 IPRG ergibt, sind die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und ihren ehelichen Kindern nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0076578Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013