Norm
UWG §25 Abs5Rechtssatz
Die Entscheidung über die Prozeßkosten sowie der Ausspruch über die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung gehören zum Urteilsspruch und sind, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs 5 UWG nicht vorliegen, in die Veröffentlichung des Urteilsspruches mitaufzunehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Zur abweichenden jüngeren Rechtsprechung zur Veröffentlichung der Kostenentscheidung siehe auch RS0079958.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079961Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019