Norm
EO §301Rechtssatz
Die bisher unterbliebene Zustellung des Zahlungsverbotes hindert jedoch nicht die Entscheidung über den - mit dem Ansuchen um Bewilligung der Pfändung verbundenen - Antrag auf Überweisung, wenn ein Auftrag an den Drittschuldner im Sinne des § 301 EO nicht beantragt wurde (§ 303 Abs 3, Heller-Berger-Stix, 2187). Die Überweisung einer Forderung setzt den Eintritt der Rechtskraft der Pfändungsbewilligung nicht voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004015Dokumentnummer
JJR_19840425_OGH0002_0030OB00034_8400000_002