RS OGH 1984/4/25 3Ob34/84

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Veröffentlicht am 25.04.1984
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Norm

EO §301
EO §303 Abs3

Rechtssatz

Die bisher unterbliebene Zustellung des Zahlungsverbotes hindert jedoch nicht die Entscheidung über den - mit dem Ansuchen um Bewilligung der Pfändung verbundenen - Antrag auf Überweisung, wenn ein Auftrag an den Drittschuldner im Sinne des § 301 EO nicht beantragt wurde (§ 303 Abs 3, Heller-Berger-Stix, 2187). Die Überweisung einer Forderung setzt den Eintritt der Rechtskraft der Pfändungsbewilligung nicht voraus.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 34/84
    Entscheidungstext OGH 25.04.1984 3 Ob 34/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004015

Dokumentnummer

JJR_19840425_OGH0002_0030OB00034_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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