Norm
ZPO §266 DIIIRechtssatz
Ein Sachverhalt ist schon dann außer Streit gestellt, wenn das Vorbringen einer Partei zu diesem Sachverhalt mit den darauf abzielenden Behauptungen der anderen Partei inhaltlich übereinstimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0040092Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2022