Norm
ABGB §879 AIIeRechtssatz
Ist ein Rechtsgeschäft so, wie es nach seinem Inhalt gelten sollte, wegen Fehlens der gesetzlichen Erfordernissen oder wegen Verstosses gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, entspricht es aber zugleich den gesetzlichen Erfordernissen einer anderen rechtsgeschäftlichen Regelung, dann kann es im Wege der "Konversion" in dieses andere Rechtsgeschäft "ungedeutet" werden, wenn anzunehmen ist, daß dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017372Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00321_8300000_001