Norm
MRG §1 Abs3Rechtssatz
Die Bestimmungen der §§ 29 und 30 MRG sind auch auf vor dem 01.01.1982 geschlossene genossenschaftliche Nutzungsverträge über Mietgegenstände in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurden, anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069679Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008