RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 6Ob561/85, 1Ob406/97f, 7Ob13/09a

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Norm

ABGB §1392 A

Rechtssatz

Für den Zessionskredit ist es typisch, dass die Abtretung nicht nur Sicherheitscharakter hat, sondern die Tilgung der besicherten Forderung ohne weiteres aus den Eingängen der Zessionen und somit primär aus der Sicherheit erfolgt, was wegen der Verringerung des kontokorrentmäßig zu berechnenden Zinsenaufwandes auch im Interesse des Schuldners liegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032647

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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