Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Für den Zessionskredit ist es typisch, dass die Abtretung nicht nur Sicherheitscharakter hat, sondern die Tilgung der besicherten Forderung ohne weiteres aus den Eingängen der Zessionen und somit primär aus der Sicherheit erfolgt, was wegen der Verringerung des kontokorrentmäßig zu berechnenden Zinsenaufwandes auch im Interesse des Schuldners liegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032647Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009