Vgl; Beisatz: Die Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses der Gesellschafter muss gemäß § 41 Abs 4 GmbHG binnen einem Monat vom Tag der Absendung der Kopie des Protokolls über die Generalversammlung (§ 40 Abs 2 GmbHG) erhoben werden und ist gegen die Gesellschaft zu richten. (T1); Veröff: SZ 2013/75