Norm
ABGB §774Rechtssatz
Solange über die Anträge von Pflichtteilsberechtigten auf Nachlaßabsonderung nicht rechtskräftig abgesprochen wurde, kann über den Antrag auf Genehmigung von Kaufverträgen über Nachlaßgegenstände nur insoweit entschieden werden, als die Entscheidung auch mit einer den Pflichtteilsberechtigten genehmigten Nachlaßabsonderung vereinbart werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0008233Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018