Norm
ABGB §784Rechtssatz
Verträge zwischen einer Verlassenschat als Verkäuferin und den Kaufinteressenten sind in Ansehung eines minderjährigen Pflichtteilsberechtigen nicht pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen. Eine solche Genehmigung wäre formell aufzuheben und nicht bloß in der rekursgerichtlichen Entscheidungsbegründung als unbeachtlich zu erklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0008219Dokumentnummer
JJR_19840517_OGH0002_0060OB00587_8400000_002