Norm
JN §56 Abs2Rechtssatz
Das Begehren auf Feststellung, daß die Zession einer bestimmten Geldforderung unwirksam sei, ist zu bewerten, wenn es möglich ist, daß der tatsächlich zugeflossene Betrag geringer ist als die gesamte Forderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042280Dokumentnummer
JJR_19840522_OGH0002_0020OB00564_8400000_001