RS OGH 1984/5/23 3Ob56/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1984
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Norm

EO §68

Rechtssatz

Daß der Verpflichtete nicht gemeldet ist, sich in den USA aufhält und zum Zeitpunkt des Vollzuges nicht in der ihm gehörenden Eigenwohnung wohnte, schließt nicht aus, daß er an den entfernten Fahrnissen Gewahrsame oder Mitgewahrsame hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002107

Dokumentnummer

JJR_19840523_OGH0002_0030OB00056_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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