RS OGH 1984/5/24 6Ob561/84

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Veröffentlicht am 24.05.1984
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
ZPO §508a Abs1

Rechtssatz

Rechtsfragen im Zusammenhang mit Klauseln in Verbraucherverträgen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die - wäre auf sie bereits das KSchG anzuwenden - gegen eine Bestimmung des Klauselkataloges des § 6 KSchG verstießen und deshalb dem Verbraucher gegenüber schlechthin unwirksam wären, kann keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO mehr zukommen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 561/84
    Entscheidungstext OGH 24.05.1984 6 Ob 561/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042918

Dokumentnummer

JJR_19840524_OGH0002_0060OB00561_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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