RS OGH 1984/6/5 4Ob330/84

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Veröffentlicht am 05.06.1984
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Norm

UWG §6a

Rechtssatz

Nach seinem Wortlaut deckt § 6 a UWG alle Fälle eines Mißverständnisses zwischen Verpackungsgröße und Füllmenge (soweit es nicht durch die Eigenart der Ware oder durch verpackungstechnische Gründe bedingt ist) ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall die Gefahr einer Täuschung der Marktpartner besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078798

Dokumentnummer

JJR_19840605_OGH0002_0040OB00330_8400000_015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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