Norm
UWG §6aRechtssatz
Ist Ursache des in der Fertigpackung erst nach dem Verpackungsvorgang entstehenden Leerraumes eine allmähliche Verdichtung der Ware, liegt infolge des Rechtfertigungsgrundes der "Eigenart der Ware" eine Mogelpackung nicht vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078839Dokumentnummer
JJR_19840605_OGH0002_0040OB00330_8400000_021