RS OGH 1984/6/5 4Ob330/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1984
beobachten
merken

Norm

UWG §6a

Rechtssatz

Gegen die Annahme, daß der Gesetzgeber den Begriff der Mogelpackung bewußt weit fasssen wollte, um schlechthin jede Fertigpackung, die das angesprochene Mißverhältnis aufweist, zu erfassen spricht die in § 6 a UWG enthaltene Verweisung auf § 2 Abs 1 UWG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078695

Dokumentnummer

JJR_19840605_OGH0002_0040OB00330_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten