Norm
AZG §10 Abs2Rechtssatz
Aufwandsentschädigungen sind in die gegenständliche Berechnungsgrundlage nicht einzubeziehen; der Arbeitnehmer erhält sie, wenn die Voraussetzungen auch in bezug auf die Überstundenarbeit vorliegen ebenso wie in bezug auf die während der Normalarbeitszeit erbrachten Arbeitsleistungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0051879Dokumentnummer
JJR_19840605_OGH0002_0040OB00057_8400000_005