Norm
AZG §10 Abs2Rechtssatz
Außerordentliche Entgeltbestandteile, insbesondere wenn sie nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung anknüpfen oder wenn sie nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten gewährt werden, fallen nicht unter den Begriff des Normallohnes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0051884Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2021