Norm
ABGB §164bRechtssatz
Mit dem Vorwurf, die Vorinstanzen hätten die auch von der Mutter zugestandene Unrichtigkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses als Vorfrage unabhängig von der Feststellungswirkung des Vaterschaftsanerkenntnisses bei der Entscheidung über das Unterhaltsbegehren des Kindes beachten müssen, kann nach der klaren Regelung des § 164 b Abs 2 ABGB keine offenbare Gesetzwidrigkeit aufzeigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0086862Dokumentnummer
JJR_19840607_OGH0002_0060OB00595_8400000_001