RS OGH 1984/6/14 12Ns4/84, 11Ns13/85, 9Os76/85, 14Os189/87 (14Os190/87), 11Ns4/89, 11Ns10/90, 12Ns20

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Veröffentlicht am 14.06.1984
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Norm

StPO §72

Rechtssatz

Daraus, daß sich die Auffassung eines Richters in der von ihm getroffenen Entscheidung nicht mit jener der Partei deckt, kann keineswegs auf eine mögliche Befangenheit dieses Richters geschlossen werden (so schon JBl 1954,286).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0096862

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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