Norm
AKHB Art1 Abs1Rechtssatz
Unter "gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" im Sinne dieser Bestimmung sind nicht nur etwa jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatzvorschriften des ABGB. Der Versicherer hat daher für berechtigte Ersatzforderungen gegen seinen Versicherungsnehmer auch dann einzustehen, wenn dieser zum Verletzten in einer vertraglichen Beziehung stand (hier: Personenbeförderungsvertrag).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0081163Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.07.2019