Norm
ABGB §177Rechtssatz
Einem mündigen Kind soll womöglich nicht gegen seinen Willen die Erziehung durch einen Elternteil aufgezwungen werden; der Wunsch des Kindes kann allerdings nicht allein den Ausschlag geben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0048818Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2021