Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIII3Rechtssatz
Die Frage, ob die bloße Gegenüberstellung von "statt - " und "jetzt - " Preisen bei gleichzeitigem Angebot nur begrenzter Stückzahlen jedes einzelnen Artikels ausreichend deutlich erkennen läßt, daß die zum Vergleich herangezogenen Preise die bisherigen eigenen Preise des Werbenden sind, hat den OGH bisher nicht beschäftigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042807Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0040OB00350_8400000_001