Norm
B-VG Art7Rechtssatz
Wenn diese Bestimmung zwischen vollbeschäftigten und teilbeschäftigten Vertragsassistenten unterscheidet und nur erstere hinsichtlich des Anspruches auf Kollegiengeldabgeltung den - notwendig vollbeschäftigten - Hochschulassistenten (Universitätsassistenten) gleichstellt, vermag der erkennende Senat darin keine unsachliche, dem Gleichheitssatz des Art 7 B-VG widersprechende Differenzierung zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0053803Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0040OB00077_8300000_001