Norm
ABGB §889Rechtssatz
Der auf einen Zinsrückstand im Sinne des § 1118 ABGB gestützten Räumungsklage gegen mehrere Mitmieter ist nur stattzugeben, wenn die Einmahnung des rückständigen Bestandzinses gegen jeden Mitmieter erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017291Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.05.2018