Norm
ZPO §36Rechtssatz
Auch die von Amts wegen erfolgenden Zustellungen müssen bei Endigung der Prozessvollmacht an den bisherigen Vertreter der Partei vorgenommen werden, bis die Partei dem Gericht die Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes angezeigt hat.
RG vom 17.06.1942, VIII 28; Veröff: DREvBl 1942/224
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0035634Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.08.2020