Norm
MG §19 Abs2 Z5 A1Rechtssatz
Der an das Erfordernis des dringenden Eigenbedarfes angelegte strenge Maßstab soll trotz leichter Entspannung auf dem Wohnungmarkt nicht gelockert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0067660Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008