Norm
MRG §1 Abs4 Z2Rechtssatz
Unter einem Zweifamilienhaus ist ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohnungen, unter einem Einfamilienhaus ein Wohnhaus mit nur einer selbständigen Wohnung zu verstehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bem: Die im RS angesprochene Bestimmung des § 30 Abs 2 Z 8 lit a MRG ist seit der MRN 2001 nicht mehr geltendes Recht.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069312Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008