Norm
LMG 1975 §9Rechtssatz
Unter dem dem § 9 Abs 1 lit a LMG 1975 entlehnten Begriff "physiologische Wirkungen" sind nach dem Justizausschlußbericht zu dieser Gesetzesstelle die normalen Wirkungen des Lebensmittels bzw ihrer Bestandteile im Stoffwechselgeschehen des gesunden (menschlichen) Organismus zu verstehen. Damit sollten Hinweise auf die Beeinflussung des normalen Stoffwechselgeschehens untersagt werden, die beim Laien den Eindruck einer besonderen Wirkung hervorrufen, nicht aber wahrheitsgemäße Angaben über allgemein verständliche Eigenschaften oder Wirkungen, wie schmackhaft, bekömmlich, leicht verdaulich, erfrischend, belebend, anregend, appetitanregend, süß, sauer etc.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066399Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0030OB00068_8400000_002