RS OGH 1984/7/4 3Ob59/84

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Veröffentlicht am 04.07.1984
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Norm

EO §225

Rechtssatz

Der Fall, was zu geschehen hat, wenn die Zinsen aus dem zinstragend angelegten Deckungskapital eines Tages nicht mehr ausreichen, um die laufenden Forderungen des Ausgedingsberechtigten zu erfüllen, aber der ebenso denkbare Fall, was zu geschehen hat, wenn diese Zinsen plötzlich höher als das Erfordernis zur Deckung des Ausgedinges sind, ist im Gesetz nicht geregelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003776

Dokumentnummer

JJR_19840704_OGH0002_0030OB00059_8400000_010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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