RS OGH 1984/7/4 3Ob51/84, 3Ob113/87, 3Ob119/88 (3Ob120/88), 3Ob169/00z

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Veröffentlicht am 04.07.1984
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Norm

EO §210 IVA
EO §210 IVE

Rechtssatz

Ist eine Forderung nicht hinreichend bescheinigt, ist der Pfandgläubiger so zu behandeln, wie wenn er diesbezüglich überhaupt nicht angemeldet hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003205

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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