Norm
GBG §14 Abs2Rechtssatz
Eine Höchstbetragshypothek aus gegebenem Kredit kann sowohl zur Sicherung einer Geldforderung, die schon auf Grund einer bestehenden Kreditvereinbarung und eines schon tatsächlichen ausgenützten Kredites (worunter naturgemäß auch ein schon zugezähltes Darlehen fällt) entstanden ist, als auch zur Sicherung eines erst einzuräumenden Kredits für den Fall der Ausübung desselben begründet werden. Dabei ist es grundsätzlich auch möglich, daß sich die Sicherung auch auf Forderung erstrecken soll, die erst auf Grund künftiger Kreditverträge entstehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0060495Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2021